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Einlassung zur Hauptsache

См. также в других словарях:

  • Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einlassung — Ein|las|sung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Stellungnahme einer Partei zum Vortrag der Gegenpartei, bes. des Beklagten zur Klage * * * Ein|las|sung, die; , en (bes. Rechtsspr.): Äußerung, Stellungnahme, Aussage: die E. des Angeklagten hören. * * * Einlassung …   Universal-Lexikon

  • Klagerücknahme — Im Zivilprozessrecht stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Durchführung des Prozesses absieht. Die Klagerücknahme ist damit das Gegenstück zur Klageerhebung. Inhaltsverzeichnis 1 Kein Rechtsverzicht 2 Gründe zur …   Deutsch Wikipedia

  • Vorverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Einspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerspruchsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsgerichte — zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten sind an Stelle der staatlichen Gerichte zugelassen in dem Umfang und nach den Bestimmungen, wie sie aus dem 10. Buch der Deutschen Zivilprozeßordnung, § 1025–1048, ersichtlich sind. Hiernach… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Zurücknahme der Klage — (Litisrenunziation), die Abstandnahme des Klägers von der Weiterverfolgung des eingeklagten Anspruchs in dem betreffenden Rechtsstreit. Die Z. ist kein Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, steht hiernach der Geltendmachung des letztern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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